Vertagt: Prozess um nachträgliche Sicherungsverwahrung
Am Montag in Regensburg wurde der Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines Sexualmörders schon kurz nach Beginn wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidigung vertagt. Vom Anwalt des 33 Jahre alten Angeklagten wurde dem Vorsitzenden Richter und den beiden Beisitzern vorgeworfen, das Verfahren unzulässig verzögert zu haben. Nach einer kurzen Beratung unterbrach die Große Jugendkammer des Landgerichts die Verhandlung bis zum 19. Dezember. Dann soll eine Entscheidung zum Befangenheitsantrag verkündet werden.
In dem Prozess dreht es sich um den Mord an einer Joggerin, der bereits 14 Jahre zurückliegt. 1997 hatte der damals 19 Jahre alte Daniel I. die Frau in Kelheim (Niederbayern) erwürgt. Anschließend hat er sich an ihrer Leiche vergangen und verbüßte die Höchstjugendstrafe von zehn Jahren. 2009 wurde gegen ihn wegen hoher Gefährlichkeit eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt. Dabei handelt es sich um den ersten Fall bundesweit, in dem Sicherungsverwahrung nach einer Jugendstrafe angeordnet wurde. Daniel I. klagte dagegen erfolgreich, sodass das Gericht jetzt prüfen muss, ob von I. weiter eine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht.
Sein Anwalt, Adam Ahmed, kritisierte die Auswahl der Gutachter. "Ich bin überzeugt, dass mein Mandant hier keinen fairen Prozess bekommt", sagte er im Anschluss an die Verhandlung. Ahmed forderte die sofortige Freilassung seines Mandanten. Dabei berief er sich auf ein psychiatrisches Vorgutachten für den Regensburger Prozess, nach dem bei seinem Mandanten keine "hochgradige Gefährlichkeit" mehr vorliegt. Nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts ist diese Einstufung Voraussetzung für die Verhängung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung.
Daniel I. ist einer von insgesamt vier Klägern, die vor dem Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Sicherungsverwahrung zu Fall brachten. Aus diesem Grund muss erneut über die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhandelt werden. Daniel I. musste nach dem Spruch der Karlsruher Verfassungsrichter weiterhin in der Justizvollzugsanstalt Straubing einsitzen. Nach Meinung seines Anwalts fehlt dafür die Rechtsgrundlage. Damals ordnete des Regensburger Landgericht erst zwei Tage später eine vorläufige Unterbringung für I. an.
Ahmed kritisierte zudem die Zusammensetzung des Gerichts, vor allem die des Beisitzers. 2009 hatte dieser Richter bei der ersten Entscheidung über die nachträgliche Sicherheitsverwahrung den Vorsitz. Zudem ist er beim Landgericht Regensburg als Pressesprecher tätig und hat in dieser Funktion vor der Verhandlung mehrfach voreingenommen zu dem Fall Äußerungen angegeben.
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